Im Einsatz für eine solide Hang­be­festi­gung.

ECORASTER, das System zur Befestigung geneigter Flächen.

Für die Befestigung geneigter Flächen, wie zum Beispiel Arbeitswege oder Zufahrten in Hanglage, bietet sich unser Bodengitter A50 an. Mit einer Einkerbung für die Verwendung der passenden Erdnägel lassen sich Flächen sicher und fest an den Hang anbringen. Mit über 200 Dehnfugen pro m² und 36 Verbindungselementen pro m² wirkt das A50 den auf die Böschung herrschenden Kräften entgegen. Abtrag von Oberboden und Zerstörung der Bodenoberfläche werden reduziert.

Mit über 200 Dehnfugen pro m² und 36 Verbindungselementen pro m² wirkt das A50 den auf die Böschung herrschenden Kräften entgegen. Abtrag von Oberboden, Zerstörung der Bodenoberfläche durch zum Beispiel rinnenartige Vertiefungen, Nährstoffaustrag und linienförmiger Abtrag durch abströmende Wasser werden reduziert.

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A50 + S50 + passgenaues Zubehör
= solide Böschungssicherung

Durch die Kombination mit dem ECORASTER S50, den flexiblen Kurvenstücken oder den passgenauen Universalwinkelelementen lassen sich die Flächen, ohne den stabilen Verbund aufzulösen, an die Geländeform anpassen. Wie ein Kettenhemd lassen sich die ECORASTER auf die Böschungen, Hänge und Schrägen legen und bieten der Begrünung den notwendigen Halt. Ideal für Regenrückhaltebecken.

Verlegung in der Schräge

Je nach Anforderung sollte auf das vorbereitete Planum ein ausreichend dicker Unterbau als Trag- bzw. Ausgleichsschicht aufgetragen werden. Die fertigverlegten Gitterplatten werden mit geeignetem Oberbodenmaterial oder einem Gemisch aus Sand mit Oberboden, Humus und z. B. Substrat, in dem Startdünger für die Begrünung enthalten ist, mit einer Höhe von 5 cm (Oberkante Raster) verfüllt. Unterbau und Verfüllmaterial sollten einen geringen Anteil an Feinmaterial besitzen, um eine gewisse Wasserspeicherkapazität für die Begrünung zu erreichen und um die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten.

Beachten Sie hierzu auch unsere Verlegehinweise für die Schräge!

Unsere Produktempfehlungen für Erosionsschutz